01-08-2017 06:39 AM
Wie ist denn die "sinnvolle" Zuordnung?
1. "Veranstaltungsstätte" (Event Venue)
2. "Veranstaltungsraum" (Function Room Facility)
Ich sehe da keinen großen Unterschied, so dass die Auswahl bei Orten wohl ziemlich beliebig ausfallen dürfte. Eine "Function Room Facility" würde ich auch eher nicht als Veranstaltungsraum übersetzen, und die Unterscheidung anhand der deutschen Kategorie ("nur ein Raum, z. B. Tagungsraum" vs. "eine komplette Einrichtung mit mehreren Räumen") würde zu den englischen Originalkategorien auch nicht passen, vielleicht aber auch nur, weil ich keinen signifikanten Unterschied zwischen Venue und Facility sehe.
Bin gespannt auf eure Meinungen!
Oliver
01-10-2017 02:00 AM
Ich lehne mich mal etwas aus dem Fenster. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Bei Veranstaltungsstätte würde ich auf einen, nicht von Wänden begrenzten und nicht überdachten Ort schließen. Also außerhalb eines Raumes oder Gebäudes. Mehrere Hallen, wie das Messezentrum in Frankfurt, würde ich hiervon ausnehmen.
Der Veranstaltungsraum ist das genaue Gegenteil. Ein einziger Raum oder Räumlichkeiten in einem Gebäude.
01-13-2017 12:59 PM
Ein logischer Ansatz wäre, anzunehmen das mit "Veranstaltungsstätten" "Versammlungsstätten" gemeint sind und Google die Übersetzung etwas in die Hose gegangen ist. Da wäre dann die Definition relativ eindeutig: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Versammlungsstätte. Alle anderen versammlungsmäßig genutzten, aber nicht in den Geltungsbereich der VStättVo fallenden Örtlichkeiten könnte man dann als "Veranstaltungsraum" klassifizieren.
01-21-2017 07:27 AM
Interessante Ansätze. Nun sehe ich das ganze aber eher mit den Augen eines "normalen Nutzers" ohne Fachkenntnis in Bauverordnungen und so. Aus der englischen Version abgeleitet hätte ich gesagt, dass "Function Rooms" generell Räume (zu nutzen, zu mieten, ...) sind, die für bestimmte Zwecke, für bestimmte, tendenziell kleine Gruppen von Menschen zur Verfügung stehen. Yogaräume, kleine Seminar- oder Mehrzweckräume, auch größere Einrichtungen mit mehreren (kleinen) Räumen.
Somit würde ich "Event venue" einerseits über die Größe, andererseits über die Eignung für Öffentlichkeit unterscheiden. Auch, wenn heutzutage ALLES "Event" heißt und ein Ort sowieso "Location"... aber naja. Es gäbe dann auch die Parallele zur Versammlungsstättenverordnung. Räumlichkeiten oder Plätze, groß genug, um Konzerte, große Sport- oder Kulturveranstaltungen oder sonstige "generell öffentliche" Dinge zu beherbergen. Die darüber hinaus infrastrukturelle Merkmale aufweisen wie Einlassbereich, Verkehrs- und Fluchtwege, Sanitäranlagen etc. Ein Saal, eine Mehrzweckhalle, ein großer Industriebau oder auch ein Messegelände wären demnach Veranstaltungsstätten (Event venues). Ein "Event" wäre dann auch nur, was man im Veranstaltungskalender der Stadt als "Event" findet.
Alle "kleinen" Räume, oft auch ohne diese Infrastruktur, sind dann Funktionsräume. Leider lautet die Übersetzung für "Function room" tatsächlich "Veranstaltungsraum".
Da man beide Kategorien wohl kaum verschmelzen kann, könnte man es so schärfen:
Großes Ding, Öffentlichkeitsgeeignet: Eventlocation oder Veranstaltungsstätte
Kleines Ding, einer oder mehrere Räume: Funktionsraum
Was denkt ihr?
01-21-2017 07:37 AM
Und dann waren da ja noch u. a.
- Kongresszentrum
- Bürgerhaus
- Philharmonie, Konzerthalle
- Co-Working-Fläche
die m. E. aber spezifischer sind, sowie
- Eventmanagement-Firma
welches als Kategorie häufig für die Eventlocation an sich genutzt wird, da diese ja immerhin auch von irgendwem vermietet wird (eigentlich könnten dies 2 Orte sein: Die Location selbst - und das verwaltende Unternehmen separat).
Kleines Beispiel für die Ausgangsfrage habe ich nochmal angehängt. Es ist mal so, mal so.