08-15-2017 08:16 AM
Hallo ihr da draußen! 😉 Noch jemand aus der Umgebung Dresden hier? Ich habe mal eine – zugegeben – etwas naive Frage! Darf man UNGEFRAGT Fotos von einem Geschäft & Lokalität, sowie deren Öffnungszeiten in “Google Maps“ veröffentlichen? Aber es ist ja eigentlich Sinn & Zweck eines Local Guides oder? Besten Dank im Voraus! LG Jens Bader
08-16-2017 11:35 AM
SolutionHallo da drinnen 🙂
Erstmal darfst Du das natürlich von aussen fotografieren und auch posten. Ein Aussnahme wäre es wenn klar ein Verbot zu sehen ist.
Solche gibt es hin un wieder, beziehen sich aber weniger auf die Öffnungszeiten als auf die Mode oder Technik.
Das ganze gilt natürlich nur für Deutschland, in anderen Ländern mache ich hier lieber keine Aussage 🙂
Also einfach munter fotografieren.
Viele Grüße and die Elbe
Sebastian
08-16-2017 11:35 AM
SolutionHallo da drinnen 🙂
Erstmal darfst Du das natürlich von aussen fotografieren und auch posten. Ein Aussnahme wäre es wenn klar ein Verbot zu sehen ist.
Solche gibt es hin un wieder, beziehen sich aber weniger auf die Öffnungszeiten als auf die Mode oder Technik.
Das ganze gilt natürlich nur für Deutschland, in anderen Ländern mache ich hier lieber keine Aussage 🙂
Also einfach munter fotografieren.
Viele Grüße and die Elbe
Sebastian
08-17-2017 08:48 AM
Hi,
bei Öffnungszeiten sehe ich kein Problem,
die Besitzer sollten eigentlich froh sein,
bei Innenraumfotos würde ich immer nachfragen.
beste Grüße,
Helmut
08-18-2017 02:44 AM
Hallo Sebastian! Herzlichen Dank! Ich wünsche einen netten Freitag! Der Countdown zum Wochenende läuft. 😉
08-18-2017 02:51 AM
Hallo Helmut! Herzlichen Dank! Ich wünsche einen netten Freitag! Der Countdown zum Wochenende läuft. 😉
08-26-2017 03:55 AM
Hier einmal ein kleines Ausschnitt aus Wikipedia:
"Die Panoramafreiheit (auch Straßenbildfreiheit) ist eine in vielen Rechtsordnungen vorgesehene Einschränkung des Urheberrechts, die es jedermann ermöglicht, urheberrechtlich geschützte Werke, beispielsweise Gebäude, Kunst am Bau oder Kunst im öffentlichen Raum, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiederzugeben, ohne dass hierfür der Urheber des Werkes um Erlaubnis ersucht werden muss."
Ergo: Ja, auch wenn ein "Fotografieren-Verboten-Schild" hängt, darfst du Fotos machen, allerdings nur von außen und solange du nicht auf dem Grundstück stehst. Alles andere müssen die Ladenbesitzer (o.ä.) absegnen.
Doch die meisten nehmen dies nicht übel; ist ja auch hilfreich für die Unternehmen. 🙂
08-26-2017 04:23 AM
Hallo @OkayNiggo,
ich möchte hier keine juristische Diskussion starten, aber die Aussage daß ich ein Geschäft/Schaufenster fotografieren darf, auch wenn ein Fotografieren-Verboten-Schild da ist, bereitet mir hier Kopfschmerzen. Da Du dies als allgemeine Aussage für alle furmuliert hast, würde ich mich freuen wenn Du uns ein paar Details dazu geben könntest. Es wäre schade wenn hier am Ende jemand einen juristischen Nachteil hat.
Was das Gebäude betrifft denke ich ist das (in Deutschland gem §59 UrhG) kein Problem (sofern keine Personen zu erkennen sind), auch wenn die Aufnahmen ja wahrscheinlich als kommerziell zu werten sind. Ich denke nicht das die laufenden Verfahren hier eine Abkehr von der Panoramafreiheit bringen. Was ein Schaufenster / Schild etc. mit klaren Hinweis des Eigentümers ("nicht fotografieren") betrifft, würden mich hier Details interessieren (ist dies wirklich öffentlicher Raum, ist das noch ein Gebäudeteil, zählt dies als dauerhaft) ? Und oftmals sind Fotos von Guides nicht das komplette Gebäude sondern eher ein Blick ins Schaufenster o.Ä.
Viele Grüße
Sebastian
08-27-2017 04:28 AM
Ein Schaufenster heißt Schaufenster, weil es extra zur Ausstellung und öffentlicher Schau eingerichtet wird. Anders ist es bei einem Wohnungsfenster oder ähnlichem.
Wenn das Foto nicht auf den speziellen Einzelfall des Inhaltes, sondern dem Schaufenster im allgemeinen zielt, so ist es sicherlich dem öffentlichen Raum zuzuschreiben. Ich glaube die Rechtsprechung wird sich immer nach dem Grund des Fotografierens ausrichten. LocalGuides helfen Touristen und Interessierten und sind keine Paparazzo.
Seltsamerweise wurde ich von einer Tabakladenbesitzerin gebeten, keine Fotos zu machen. Ich tat ihr den Gefallen, aber nach Geschäftsschluss oder am Sonntag kommt der Nächste und fotografiert ungesehen. Was soll es also? Als Geschäftsbesitzer wär ich froh über ein öffentliches Interesse und kostenloser Werbung.
08-27-2017 02:55 PM - edited 08-27-2017 03:21 PM
Hallo BruderW!
Vielen herzlichen Dank für die super Erklärung!
LG
02-22-2018 02:15 PM
Geht gar nicht. Ich will nicht, dass jemand vor und hinter meinem Kassentresen rumfotofrafiert und die Bilder online stellt. Und wenn jemand meint, ein Geschäft sei ein öffentlicher Raum, so täuscht er sich. So lange ich die Miete, die Umlagen, die Steuern, die Versicherungen, die Hausverwaltung etc etc zahle so lange bin ich der Hausherr und hier hat keiner ungefragt rumzufotografieren!