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Level 10

🔴 Screenshots von Speisekarten ... 🙂🌍🙂

🔴 Screenshots von Speisekarten ... 🙂🌍🙂

 

Nach den Bestimmungen für Bilder, welche hoch geladen werden dürfen, dürfen Screenshots NICHT verwendet werden. Grundsätzlich leuchtet mir eine solche Regelung ein.

Speisekarten fehlen bei vielen Locations. Da ich schon oft Speisekarten fotografiert habe und diese am Handy aufbereite, kann man oft schwer erkennen, ob die Aufnahme am Ort von einer physischen Karte gemacht wurde, oder von einem - zurechtgeschnittenen und aufbereitetem - Screenshot stammt.

In Unkenntnis der genannten Bestimmung habe ich zunächst ein paar Screenshots angefertigt, diese aber gelöscht, nachdem ich von der Bestimmung erfahren habe.

Könnte man von dem nur grundsätzlichen Verbot für Screenshots eine Ausnahme für Speisekarten schaffen?

Ein Argument könnte sein, dass ein aufbereiteter Screenshot keiner mehr ist, sondern ein eigenes Werk darstellt.

Mich interessieren eure Meinungen!


Sollte es hier eine Ausnahme für Speisekarten geben? ... 

Boris Gonschorek
3 comments
Level 1

Re: 🔴 Screenshots von Speisekarten ... 🙂🌍🙂

Ich sehe es überhaupt kritisch, dass Screenshoots, wenn diese auch als solche gekennzeichnet sind, verboten sein sollen. Das Urheberrecht wird ja dadurch nicht verletzt, jedenfalls nach deutschem Recht. Es geht hier wohl auch eher um Lizenzrechte, die der Urheber ggf. über einen Anwalt geltend machen könnte oder sogar um eine Abmahnung.  Allerdings denke ich auch nicht, dass ein Screenshoot durch die Verwendung einiger verfermdender Maßnahmen zu einem eigenem Werk wird :-).

Wenn man es mit einem Musik-Mix vergleich, dann ist meine Sichweise natürlich auch nicht richtig. In der Musik, gerade in der DJ-Szene gibt es wahrscheinlich mehr Mixe von eigenständigen Werken als in jedem anderen Genre. Das Thema müsste wohl auf einer höheren Ebene ausführlicher diskutiert werden. Der Gesetzgeber sollt hier auch für mehr Klarheit sorgen.

Level 7

Re: 🔴 Screenshots von Speisekarten ... 🙂🌍🙂

Da bin ich voll bei euch! Ich kann nachvollziehen, dass es sich bei Screenshots um eine Grauzone handeln kann, weil nicht klar ist was ist eigener Content und was nicht.

Speisekarten stellen für mich hier aber eine Ausnahme dar. Ich finde es positiv, wenn wir uns als Local Guides darum kümmern Maps Nutzern die Möglichkeit zu geben, sich vorab bei einem Restaurant über deren Angebot zu informieren, wenn der Betreiber nicht dahinter ist und selbst seinen Auftritt so pflegt, sodass unsere "Arbeit" gar nicht nötig ist.

Ich spreche da aus meiner Sicht: ich informiere mich gerne vorher auf Maps/auf der Website eines Restaurants, das ich nicht kenne, um zu wissen was es dort gibt und ob ich Lust darauf habe oder mir eine andere Alternative suche. Unbekannte Restaurants ohne Speisekarte sind bei mir daher schon mal rausgefallen.

Ggf kann google daran arbeiten, den Bilder-Erkennungsalgorithmus so zu trainieren, dass er Speisekarten-Screenshots erkennt und diese whitlistet im Gegensatz zu anderen Screenshots. Aber da bin ich technisch nicht so tief drinnen, dass ich brauchbare und umsetzbare Vorschläge machen kann 😄

Level 8

Servus ...

Es geht hier um Bildrechte.

Wenn ich eine Karte fotografiere und das Bild hochlade, liegen die Bildrechte bei mir.

Wenn ich ein Screenshot von einer bereits fotografierten Karte mache, liegen die Bildrechte bei einer anderen Person und ich darf die Aufnahme, auch als Screenshot, NICHT verwenden.