@PoliMC Für ein 1-Stern Rating mit dem Text “Ich habe mit XY sehr schlechte Erfahrungen gemacht und muss allen abraten hier hin zu gehen”, habe ich eine Ehrverletzungsklage angehängt bekommen. Ich muss jetzt erst auf einem Polizeiposten und später vor Gericht erscheinen und mich verteidigen. Ich glaube diese Klage dient nur dem Zweck ein schlechtes Rating loszuwerden. Meine Aussage ist eine persönliche Stellungsname und keine Ehrverletzung. Gibt es Local Guides die Erfahrung haben in solchen Fällen oder eine Stelle bei Google die mich unterstützt? Meine Mitarbeit als Local Guide würde sehr erschwert, wenn solche Klagen erfolg haben ;(
Hallo @Oliw3 ,
Es tut uns Leid zu hören, dass Du solche Erfahrung hattest. Wir empfehlen Dir an Deinen örtlichen Behörden zu wenden, damit sie es ordnungsgemäß nachforschen können. Darüber hinaus kannst Du auch das offizielle Google My Business-Forum erreichen.
Beachte bitte, dass ich Dein Post in der How-tos Sektion versetzt habe, wo die Local Guides ihre Fragen stellen. Ich habe auch die Deutsche Sprache zu Deinem Post hinzugefügt. Mehr Information darüber, findest Du hier.
Vielen Dank für die Info @PoliMC
Ich habe die Frage auch auf dem Google My Business-Forum gepostet,
dort wurde mir geraten dieses Forum zu befragen.
Aber ich bleibe dran ![]()
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich Schweiz hat die Klage jetzt zum Glück abgewiesen, ihre Begründung:
Der üblen Nachrede im Sinne von Art. 173 Ziff. 1 StGB macht sich strafbar, wer jemanden bei einem anderen eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt. Dem strafrechtlichen Schutz untersteht die Ehre im Sinne von dem Ruf und dem Gefühl des Betroffenen, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeinen Anschauungen ein charakteristisch anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt (BSK StGB-Riklin, Vor Art. 173 StGB, N 16 f.). Vom strafrechtlichen Ehrbegriff nicht umfasst sind hingegen Vorwürfe bezüglich der gesellschaftlichen und beruflichen Ehre. Darüber hinaus ist für die strafrechtliche Ehrverletzung, die enger zu fassen ist, als die zivilrechtliche, erforderlich, dass die Äusserung quantitativ eine gewisse Erheblichkeit aufweist. Nicht jede Kritik oder negative Darstellung stellt eine strafrechtlich relevante Ehrverletzung dar. Unbedeutende Übertreibungen im Sinne einer alltäglichen und tolerierten Abschätzigkeit sind unerheblich und bleiben straflos (BSK StGB-Riklin, Vor Art. 173 StGB, N 28 f.).
Mit der in der Google-Bewertung enthaltenen Aussage “Ich habe mit XY schlechte Erfahrungen gemacht und muss allen abraten hier hin zu gehen” übte der Beschuldigte Kritik an der Geschädigten bzw. deren geschäftlichen Verhalten aus und bezog sich – wenn überhaupt - auf die Geschädigte als Geschäftsfrau und somit auf die berufliche Geltung, weshalb eine Strafbarkeit diesbezüglich von Vornherein ausser Betracht fällt. Daneben vermag die Äusserung die Schwelle zur strafrechtlich relevanten ehrrührigen Ehrverletzung nicht zu überschreiten. Die fraglichen Äusserungen sind nicht geeignet, einen durchschnittlich empfindlichen Menschen in seinem Ehrgefühl derart zu verletzten, dass sich eine strafrechtliche Verfolgung des Beschuldigten aufdrängt oder rechtfertigt. Dem Gesamtkontext der Google-Rezension, die explizit unter dem Namen des Beschuldigten geführt wird, ist zu entnehmen, dass die Bewertung auf der persönlichen Einschätzung des Beschuldigten beruht und einzig und allein seine Ansichten zum Ausdruck bringt. Der Sinn einer Internet-Rezension liegt gerade darin, dass Geschäftspartner ihre subjektive Bewertung - sei es positiv oder negativ - abgegeben können. Für das Funktionieren eines Rezensionssystems ist eine gewisse Toleranz unabdingbar.
Das wäre ja noch schöner, wenn jeder dahergelaufene Kneipenwirt einem eine Klage umhängt und man deswegen keine Verrisse mehr schreiben würde. Das könnte den Geschäftsleuten so passen. Ich lege es nicht darauf an, aber Ein-Sterne-Bewertungen, die gut begründet sind lese und schreibe ich am liebsten. DIe Rechtsprechung in Österreich und Deutschland dürfte ziemlich ähnlich sein.
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